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VerpackDG – Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Ab August 2026 wird das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt bzw. abgelöst. Das VerpackDG setzt die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht um und regelt deren praktische Umsetzung in Deutschland.

Hintergrund
Ziel des VerpackDG ist der Schutz der Umwelt sowie die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Verpackungsabfälle sollen vermieden, wertvolle Rohstoffe möglichst hochwertig recycelt und dauerhaft im Stoffkreislauf gehalten werden. Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen tragen dabei Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen – von der Herstellung bis zur ordnungsgemäßen Verwertung.

Informationen für Endkunden
Für Endverbraucher ergeben sich durch das VerpackDG keine Änderungen bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton, Kunststoff, Glas, Metall oder Verbundstoffen können weiterhin kostenfrei über die dafür vorgesehenen Sammelsysteme und die kommunale Abfallentsorgung entsorgt werden.

Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer
Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören insbesondere:
  • Registrierung bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen.
  • Beteiligung an einem oder mehreren dualen Systemen zur Finanzierung der flächendeckenden Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
  • Erfüllung weiterer Nachweis- und Meldepflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) sorgt für Transparenz und unterstützt die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs zwischen allen Marktteilnehmern.
Mit dem VerpackDG treten ab August 2026 zudem weitere Anforderungen in Kraft. Dazu gehören unter anderem:
  • eine präzisere Definition der Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette,
  • eine erweiterte Herstellerverantwortung,
  • strengere Stoffbeschränkungen, insbesondere für Schwermetalle und PFAS in Verpackungen,
  • sowie die Verpflichtung zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens für bestimmte Verpackungen.

Inter-Tech und das Verpackungsrecht
Die Inter-Tech Elektronik Handels GmbH erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Verpackungsrecht.
  • Registrierung bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR)
  • Registrierungsnummer: DE4482422269972
  • Teilnahme am Dualen System Noventiz Dual zur ordnungsgemäßen Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
 
Die oben zusammengestellten Angaben bieten nur eine Übersicht zum VerpackG. Sie sind keinesfalls vollständig und verbindlich. Für weiterführende oder verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte die offiziellen Stellen.
Weiterführende Links:
Bundesumweltamt
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