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VerpackG - Das Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löste 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen und die Rücknahme/ das Recycling von Verpackungsabfällen.
Hintergrund
Ziele des Verpackungsgesetzes sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Es soll helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig zu verwerten sowie Rohstoffe im Kreislauf zu führen. Das VerpackG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Auswirkungen auf Endkunden
Endkunden können Verpackungsreste aus Pappe/ Kunststoff/ Glas/ Verbundstoffen etc. kostenfrei über die städtische Müllabfuhr entsorgen.
Auswirkungen für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen
Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen unterliegen zwei wichtigen Pflichten. Ab dem 1. Juli 2022 müssen sie sich vor dem Inverkehrbringen von diesen Verpackungen im "Verpackungsregister LUCID" registrieren lassen. Außerdem haben sie sich mit ihren systembeteiligungspflichten Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen. Die "Zentrale Stelle Verpackungsregsiter" soll sicherstellen, dass der Wettbewerb der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer transparent und fair ist.
Das VerpackG und Inter-Tech
Die Firma Inter-Tech lizensiert alle Verkaufsverpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).
Registrierungsnummer: DE4482422269972
Die Firma Inter-Tech ist dem Dualen System "Noventiz Dual" angeschlossen.
Die oben zusammengestellten Angaben bieten nur eine Übersicht zum VerpackG. Sie sind keinesfalls vollständig und verbindlich. Für weiterführende oder verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte die offiziellen Stellen.
Weiterführende Links:
Bundesumweltamt
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