GPSR – Die Europäische Produktsicherheitsverordnung
Die General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ersetzt die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) und schafft ein modernes Regelwerk für die Sicherheit von Verbraucherprodukten.
Hintergrund
Ziel der GPSR ist es, ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern.
Die Verordnung legt umfassende Anforderungen an Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler und Online-Marktplätze fest. Produkte dürfen nur dann auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher sind.
Besonderes Augenmerk liegt auf einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit, einer transparenten Verbraucherinformation sowie einer schnellen Reaktion auf mögliche Sicherheitsrisiken.
Informationen für Endkunden
Als Verbraucher profitieren Sie von einem hohen Sicherheitsstandard für Produkte innerhalb der Europäischen Union.
Die GPSR stellt sicher, dass:
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nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden,
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Produkte eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar sind,
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Hersteller und verantwortliche Wirtschaftsakteure klar benannt sind,
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Sicherheitsinformationen und Warnhinweise leicht zugänglich sind,
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bei festgestellten Sicherheitsrisiken geeignete Maßnahmen wie Warnungen, Rückrufe oder Produktänderungen unverzüglich eingeleitet werden.
Pflichten für Hersteller und Wirtschaftsakteure
Unternehmen, die Verbraucherprodukte innerhalb der Europäischen Union herstellen oder vertreiben, müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
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Durchführung einer angemessenen Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen,
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Bereitstellung ausschließlich sicherer Produkte,
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Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen technischen Unterlagen,
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Kennzeichnung des Produkts zur eindeutigen Identifizierung (z. B. Typen-, Chargen- oder Seriennummer),
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Angabe des verantwortlichen Herstellers bzw. Importeurs mit Kontaktdaten,
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Bereitstellung verständlicher Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen,
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Einrichtung interner Prozesse zur Überwachung der Produktsicherheit,
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unverzügliche Meldung festgestellter Sicherheitsrisiken an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden sowie Einleitung geeigneter Korrekturmaßnahmen.
Inter-Tech Elektronik Handels GmbH und die GPSR
Die Inter-Tech Elektronik Handels GmbH erfüllt die Anforderungen der Europäischen Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Wir stellen sicher, dass die von uns in Verkehr gebrachten Produkte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören unter anderem:
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Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten zur Sicherstellung der Produktsicherheit,
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Prüfung und Bereitstellung der erforderlichen Produktinformationen,
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Kennzeichnung der Produkte gemäß den gesetzlichen Vorgaben,
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Bereitstellung von Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen,
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Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden sowie Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Falle sicherheitsrelevanter Ereignisse.