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ElektroG – Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) in nationales Recht um und verfolgt das Ziel, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen durch Elektroaltgeräte zu reduzieren.

Hintergrund
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie Metalle, Kunststoffe und seltene Erden, aber auch Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit belasten können. Das ElektroG verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer daher, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen – von der Bereitstellung auf dem Markt bis zur Rücknahme und Verwertung von Altgeräten.

Informationen für Endkunden
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Endverbraucher können ihre Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Sammel- und Wertstoffhöfen sowie – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – auch bei vielen Elektrohändlern und Online-Händlern zurückgeben. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe umweltgerecht behandelt werden.
Bitte beachten Sie:
  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Elektrogeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind.
  • Enthaltene Batterien oder Akkus sollten – soweit technisch möglich – vor der Entsorgung entnommen und separat abgegeben werden.
  • Bitte löschen Sie vor der Rückgabe eines Geräts alle personenbezogenen Daten, die auf dem Gerät gespeichert sind.

Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen unter anderem:
  • sich vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren,
  • ihre Geräte ordnungsgemäß kennzeichnen,
  • die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung sicherstellen,
  • Melde- und Nachweispflichten erfüllen,
  • sowie die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern einhalten.

Inter-Tech Elektronik Handels GmbH und das ElektroG
Die Inter-Tech Elektronik Handels GmbH erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear)
  • WEEE-Registrierungsnummer: DE 59709250
  • Damit wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen an Registrierung, Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung der betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte eingehalten werden.
Die oben zusammengestellten Angaben bieten nur eine Übersicht zum ElektroG. Sie sind keinesfalls vollständig und verbindlich. Für weiterführende oder verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte die offiziellen Stellen.
Weiterführende Links:
Bundesumweltministerium
Stiftung EAR
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V.
Copyright 2026. All Rights Reserved Inter-Tech Elektronik Handels GmbH.
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