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BatterieDG - Batterierecht-Durchführungsgesetz

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BatterieDG) setzt die Vorgaben der europäischen Batterieverordnung in deutsches Recht um und regelt die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für Hersteller, Inverkehrbringer und Vertreiber von Batterien.

Hintergrund
Ziel des BatterieDG ist es, die Umwelt zu schützen, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Batterien enthalten wichtige Materialien wie Lithium, Nickel, Kobalt oder Blei, die durch eine fachgerechte Sammlung und Verwertung wiederverwendet werden können. Gleichzeitig sollen Schadstoffe sicher entsorgt und Umweltbelastungen vermieden werden.
Hersteller und Inverkehrbringer tragen Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Batterien – von der Bereitstellung auf dem Markt bis zur Rücknahme und dem Recycling.

Informationen für Endkunden
Altbatterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle die der Umwelt und der Gesundheit schaden können.
Außerdem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, wie Eisen, Zink, Mangan und Nickel, die durch die getrennte Entsorgung zur Wiederverwertung gelangen.
Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an den vorgesehenen Sammelstellen zurückzugeben. Die Rückgabe ist kostenfrei und kann unter anderem erfolgen:
  • bei Verkaufsstellen für Batterien,
  • an kommunalen Wertstoffhöfen,
  • über kommunale Sammelstellen.
Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und umweltschädliche Stoffe fachgerecht behandelt werden.

Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer
Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen, unterliegen umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören insbesondere:
  • Registrierung vor dem Inverkehrbringen gemäß den gesetzlichen Vorgaben,
  • Sicherstellung der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien,
  • Erfüllung der Informations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten,
  • Einhaltung der Anforderungen an Produktsicherheit und Konformität,
  • Nachweis der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der europäischen Batterieverordnung wurden die Anforderungen insbesondere für Industrie- und Fahrzeugbatterien erweitert. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Recyclingeffizienz, Mindestrezyklatanteilen, Batteriekennzeichnung sowie dem digitalen Batteriepass für bestimmte Batterietypen.

Inter-Tech und das Batterierecht
Die Firma Inter-Tech ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert
Registrierungsnummer: 75956175
Die Firma Inter-Tech ist dem Dualen System "Noventiz Dual" angeschlossen.

 

Kennzeichnung von Batterien
Die durchgestrichene Abfalltonne weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht in den Hausmüll gehört.
 
Enthalten die Batterien bestimmte Mengen schadstoffhaltiger Schwermetalle, so sind diese zusätzlich wie folgt ausgewiesen.

 

Cd = Cadmium
Bei mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium
Hg = Quecksilber
Bei mehr als 0,005 Masseprozent Quecksilber
Pb = Blei
Bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei
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